des Deutschen Instituts für Wundheilung (DIW) Radolfzell
1. Vertragsabschluss 1.1 Der Vertrag über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung kommt zustande, indem der Teilnehmer dem DIW mit der Übermittlung seiner Anmeldung den Abschluss des Vertrages verbindlich anbietet und das DIW dieses Angebot annimmt. Über die Annahme informiert das DIW den Teilnehmer durch Übersendung einer entsprechenden Bestätigung.
1.2 Die Anmeldung kann per Post, Fax oder als Email erfolgen.
1.3 Geschuldet ist stets nur die jeweilige Fortbildungsveranstaltung. Anreise und eventuelle Übernachtung sowie Verpflegung sind nicht im Preis enthalten und müssen vom Teilnehmer selbst organisiert werden, sofern in der Information über die Veranstaltung nichts anderes angegeben ist.
2. Bezahlung Die Zahlung des Seminarpreises ist 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig, spätestens aber zu Beginn der Fortbildung.
3. Leistungen 3.1 Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung sind die Angaben in der Bestätigung sowie der Leistungsbeschreibung im Prospekt und im Internet verbindlich, sofern darauf in der Bestätigung Bezug genommen wird. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie auch schriftlich bestätigt worden sind.
3.2 Werden einzelne Seminarmodule oder Tage vom Teilnehmer nicht wahrgenommen aus Gründen, die das DIW nicht zu vertreten hat, kann keine Teilerstattung des Seminarpreises gewährt werden.
4. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson 4.1 Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er die Fortbildungsveranstaltung ohne Rücktrittserklärung nicht an, kann das DIW angemessenen Ersatz für die von ihm getroffenen Vorkehrungen und seine nutzlosen Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und eine eventuelle anderweitige Vergabe des Seminarplatzes berücksichtigt. Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den nachfolgenden Pauschalen ausgewiesen:
Rücktritt ab Zugang der Bestätigung bis zum 30.Tag vor Beginn: 20 % 29. bis 22. Werktag vor Beginn: 30 % 14. – 8. Werktag vor Beginn: 50 % 7. – 2. Werktag vor Beginn: 65 % 1 Werktag vor Beginn oder Nichtantritt ohne vorherige Rücktrittserklärung: 95 %.
Entscheidend für die Berechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim DIW.
4.2 Tritt auf Veranlassung des zurück getretenen Teilnehmers eine Ersatzperson an dessen Stelle, ist das DIW berechtigt, die durch die Umbuchung entstehenden Verwaltungsmehrkosten in Höhe von € 5,- je Person von dem zurück getretenen Teilnehmer zu verlangen.
4.3 Umbuchungen und Anmeldungen von Ersatzteilnehmern sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und vom DIW schriftlich bestätigt werden.
5. Rücktritt des Veranstalters Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist das DIW berechtigt, die Weiterbildungsveranstaltung bis zu 10 Tagen (einschl. Samstag, Sonntag und Feiertage) vor Beginn abzusagen. Auf den Preis geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet, sofern sich der Teilnehmer nicht für eine andere Fortbildungsveranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt entscheidet. In diesem Fall erhält er eine Gutschrift.
6. Haftung Die Haftung des DIW für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Preises beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Sie ist weiter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder der Verletzung von Kardinalspflichten. Insoweit haftet das DIW für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Verjährung, Ausschluss 7.1 Ansprüche wegen eventuell nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Fortbildungsveranstaltung gegenüber dem DIW schriftlich geltend zu machen.
7.2 Ansprüche gegenüber dem DIW verjähren in einem Jahr nach Beendigung der Veranstaltung.
8. Gerichtsstand / Allgemeines 8.1 Es gilt deutsches Recht. Klagen gegenüber dem DIW sind am Geschäftssitz des DIW in Radolfzell vor dem dortigen Amtsgericht bzw. dem Landgericht Konstanz zu erheben.
8.2 Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden vom DIW elektronisch gespeichert und nur genutzt, soweit es zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Das DIW möchte seinen Teilnehmerkreis darüber hinaus über seine Angebote informieren. Wenn ein Teilnehmer dies nicht wünscht, wird das DIW auf die entsprechende Mitteilung hin die Daten für diese Zwecke umgehend löschen.
Hier können Sie die AGB´s des Deutschen Instituts für Wundheilung auch als PDF Datei herunterladen.
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